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Schlag

Ein Schlag ist eine dauerhafte Fläche auf der Erde. Diese wird in der Landwirtschaft als Ackerland oder Grünland verwendet. Ein Schlag wird typischerweise in einem Erntejahr mit einer Hauptfrucht bestellt. Dabei wird die Hauptfrucht in einem Anbau gespeichert.

Bodenproben, Drainagen oder Wirtschaftsauflagen gelten für den Schlag und werden dementsprechend an diesem gespeichert.

Schläge können verpachtet werden und haben einen Besitzer und einen Eigentümer. Besitzer ist gemäß § 854 I BGB, wer die tatsächliche Sachherrschaft getragen von einem Besitzwillen ausübt. Der Eigentümer ist im Grundbuch beim Liegenschaftskataster eingetragen und kann den Schlag mit einem Pachtvertrag dem Besitzer für einen definierten Zeitraum zur Verfügung stellen.